Neben dem Hochladen der digitalen Fassung auf den Publikationsserver fordern die Promotionsordnungen aller Fakultätenund die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultätdie Abgabe von Pflichtexemplaren. In den Ordnungen finden Sie auch weitere, spezifische Erfordernisse der einzelnen Fakultäten.
Bitte beachten Sie:
Juristische Fakultät
7 gebundene Exemplare
innerhalb von 1 Jahr nach der Disputation
§§ 19 ff. Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
[Das Dekanat kann "andere Formen der Veröffentlichung" zulassen.]
Philosophische Fakultät
5 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 14-17 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
5 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 13-16 Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 12 f. Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach der Disputation
§ 15 Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Digital Engineering Fakultät
wie Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Satzung für die weitere Anwendung der Ordnungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
digitale Version ausreichend
innerhalb von 6 Monaten nach der Disputation
§ 16 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung, gemeinsame Fakultät der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach Probevorlesung
§ 9 Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Digital Engineering Fakultät
wie Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Satzung für die weitere Anwendung der Ordnungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Die jeweils gültigen Promotionsordnungen und Habilitationsordnungen sind in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlicht.