Printveröffentlichungen
Bei Printveröffentlichung ist die Abgabe von gedruckten Exemplaren an die Universitätsbibliothek erforderlich. Die spezifischen Anforderungen der Fakultäten sind den geltenden Promotionsordnungen bzw. Habilitationsordnungen zu entnehmen.
Hinweis: Eine nachträgliche Onlineveröffentlichung auf dem Publikationsserver ist jederzeit möglich.
Anzahl abzugebender Pflichtexemplare sowie Fristen
Dissertationen
Juristische Fakultät
100 gebundene Exemplare bei Printveröffentlichung / 7 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
innerhalb von 1 Jahr nach der Disputation
§§ 19 ff. Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
Philosophische Fakultät
15 gebundene Exemplare bei Printveröffentlichung / 6 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 14-17 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare bei Printveröffentlichung / 6 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
kumulative Dissertation: 6 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 13-16 Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
30 gebundene Exemplare bei Printveröffentlichung / 10 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
kumulative Dissertation: 6 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 12 f. Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach der Disputation
§ 15 Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Digital Engineering Fakultät
die Abgabe von gedruckten Exemplaren ist nicht zulässig
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
6 gebundene Exemplare
innerhalb von 6 Monaten nach der Disputation
§ 16 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung, gemeinsame Fakultät der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
Habilitationsschriften
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach Probevorlesung
§ 9, Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
6 gebundene Exemplare
innerhalb von 6 Monaten nach Probevorlesung
§ 6 Abs. 8 S. 1, Habilitationsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung
Checkliste Printveröffentlichung
1. Hinweise zur genehmigten Fassung
Nach der Disputation müssen vom Prüfungsausschuss geforderte Änderungen eingearbeitet werden. Die genehmigte Fassung ist nach den Vorgaben der Fakultät vorzubereiten und ggf. die Publikationsgenehmigung/Revisionsschein einzuholen.
Formale Veränderungen am Text, wie Rechtschreib- und Typografiekorrekturen sind auch ohne weitere Bestätigung der Fakultät in der genehmigten Fassung möglich.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise (siehe Punkt 7).
2. Titelblatt
Setzen Sie vor den Text Ihrer Hochschulschrift ein Titelblatt nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek Potsdam:
3. Ausfüllen des bibliografischen Meldeformulars
Füllen Sie vor der Abgabe der Pflichtexemplare das bibliografische Meldeformular möglichst vollständig aus. Insbesondere folgende Angaben sollten erfasst werden:
- Titel (deutsch und englisch)
- Zusammenfassung (deutsch und englisch)
- ORCID iD
- 5 Schlagwörter (deutsch und englisch)
- Datum der Verteidigung
- Betreuer*innen
- Gutachter*innen
- Institut oder außeruniversitäre Einrichtung
- Wissenschaftsdisziplin
Diese Angaben werden u.a. in der Universitätsbibliographie und dem Bibliothekskatalog erfasst und erleichtern das Auffinden Ihrer Hochschulschrift in Suchmaschinen, Katalogen, Datenbanken und Verzeichnissen.
4. Anfertigung der gedruckten Pflichtexemplare
Drucken Sie die durch Ihre Fakultät vorgegebene Anzahl an Exemplaren Ihrer Hochschulschrift (gilt nicht für Verlagsausgaben).
Beachten Sie folgende Vorgaben:
- Gedruckte Pflichtexemplare sollen im DIN A4-Format abgegeben werden.
- Der Druck soll beidseitig erfolgen.
- Verwenden Sie weißes, alterungsbeständiges Papier (mindestens 80 g/m²).
- Die Exemplare müssen dauerhaft haltbar und fest gebunden sein. Geeignet sind z. B. Klebe-, Thermo- oder Velobindung. WICHTIG: Ringbindungen werden nicht angenommen!
- Grafiken und Abbildungen dürfen in Schwarz-Weiß gedruckt werden, sofern sie nicht aus inhaltlichen Gründen zwingend in Farbe abgebildet sein müssen.
5. Abgabe der gedruckten Pflichtexemplare
Geben Sie die gedruckten Pflichtexemplare Ihrer Hochschulschrift bei der Universitätsbibliothek zu den Öffnungszeiten ab. Die Exemplare können auch postalisch übersendet oder durch eine andere Person abgegeben werden.
6. Empfangsbestätigung
Die Universitätsbibliothek überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der Vorgaben und meldet anschließend per E-Mail die ordnungsgemäße Abgabe dem Dekanat Ihrer Fakultät. Im Anschluss kann die Promotionsurkunde im Dekanat abgeholt werden.
7. Weitere Hinweise
Schutz persönlicher Daten
Wenn die abzugebende Fassung einen Lebenslauf (CV) enthält, sollte dieser aus der Druckfassung getilgt werden.
Wenn der Lebenslauf als Gliederungspunkt im Inhaltsverzeichnis aufgeführt ist, sollte dieser nicht kommentarlos aus der Druckfassung entfernt werden. Fügen Sie stattdessen eine Seite als Platzhalter ein, bspw. mit dem Hinweis: “Die Seiten 120–122 (Lebenslauf) enthalten persönliche Daten. Sie sind deshalb nicht Bestandteil der Veröffentlichung der Hochschulschrift.”
Auch von der Titelseite sollten personenbezogene Daten entfernt werden.
Selbstständigkeitserklärung und Danksagung
Zum Schutz persönlichen Daten sollte die Selbstständigkeitserklärung keine Unterschrift enthalten. Die Selbstständigkeitserklärung und die Danksagung sind fakultativ und können vor der Herstellung aus den gedruckten Pflichtexemplare entfernt werden.
Forschungsdaten
Optional: Im Zuge der Hochschulschrift entstandene Forschungsdaten (z. B. Mess- und Umfragedaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Software oder Simulationen) sollten, wenn möglich, langfristig archiviert, nachnutzbar und zitierfähig veröffentlicht werden. Das Forschungsdatenmanagement-Team steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.