Pflichtexemplare von Hochschulschriften einreichen
Dissertationen und Habilitationsschriften
Die Promotionsordnungen der Universität Potsdam und die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam fordern die Veröffentlichung der Hochschulsschrift und zusätzlich die Abgabe von gedruckten Pflichtexemplaren in der Universitätsbibliothek.
Die Veröffentlichung kann online auf dem Publikationsserver der Universität oder gedruckt erfolgen. Anzahl und Form der Pflichtexemplare richten sich dabei nach den Vorgaben der einzelnen Fakultäten und der gewählten Veröffentlichungsart.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die allgemeinen und spezifischen Anforderungen, bevor Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit anfertigen. Beachten Sie für die Einhaltung der Fristen, dass die Bearbeitung Ihrer Onlinedissertation bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.
Abgabe von Pflichtexemplaren
Bitte beachten Sie: Aus betrieblichen Gründen ist die Abgabe von Pflichtexemplaren am 15. 05. 2026 und in der Zeit vom 19. bis 22.05. 2026 nur an der Servicetheke im Erdgeschoss der Bereichsbibliothek Golm (IKMZ, Haus 18) möglich. Die Bearbeitung Ihrer Dissertation verzögert sich dadurch etwas. Wir bitten um Ihr Verständnis.
| Kontakt verlaguuni-potsdampde | Postanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Dezernat Forschungs- und Publikationsunterstützung Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam | Hausanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Campus II - Golm, Haus 18 - IKMZ Raum 1.23 Karl-Liebknecht-Str. 24 - 25 14476 Potsdam |
| Ansprechpersonen Onlineveröffentlichungen Felix Will | Ansprechperson Printveröffentlichungen Kerstin Münnich | Öffnungszeiten |
Bitte beachten Sie: Melden Sie nach Abgabe der Pflichtexemplare bitte Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift in der Universitätsbibliographie an.