Die Pflichtexemplare müssen in der von der Fakultät freigegebenen Textfassung eingereicht werden. Rechtschreib- und Typografiekorrekturen sind jedoch erwünscht.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit allgemeinen Anforderungen für die Anfertigung der abzugebenden Pflichtexemplare. Bitte informieren Sie sich auch über die spezifischen Anforderungen bei Online- oder Printveröffentlichung Ihrer Arbeit.
Bei Veröffentlichung von publikationsbasierten Dissertationen und Habilitationsschriften auf dem Publikationsserver muss vorab die urheberrechtliche Zulässigkeit der Zweitveröffentlichung geklärt werden. Sofern die Erstveröffentlichung unter einer offenen Lizenz, z. B. einer CC-BY-Lizenz, erfolgte, ist eine Zweitveröffentlichung ohne Weiteres möglich.
Unter Zweitveröffentlichung und Autorenrechte finden Sie dazu weiterführende Informationen. In der SHERPA/RoMEO-Datenbankkönnen Sie die üblichen Lizenzbestimmungen und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen der Verlage recherchieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Sollte die eingereichte Fassung einen Lebenslauf (CV) enthalten, kann dieser aus der Online- und/oder Druckfassung getilgt werden. Sollte der Lebenslauf als Gliederungspunkt im Inhaltsverzeichnis aufgeführt sein, sollte dieser nicht kommentarlos aus der elektronischen Fassung entfernt werden. Fügen Sie stattdessen eine Platzhalterseite mit einem sinngemäßen Hinweis ein, z. B.
Die Seiten 120-122 (Lebenslauf) enthalten persönliche Daten. Sie sind deshalb nicht Bestandteil der Online-Veröffentlichung.