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Allgemeine Anforderungen Pflichtexemplare


Abzugebende Fassung

Die Pflichtexemplare müssen in der von der Fakultät genehmigten Fassung abgegeben werden. Rechtschreib- und Typografiekorrekturen sind jedoch erwünscht und auch ohne weitere Bestätigung der Fakultät in der genehmigten Fassung möglich.

Abgabeformen

Hochschulschriften können sowohl online veröffentlicht als auch in Printform abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Seiten zu den spezifischen Anforderungen.

Abgabe publizierter Verlagsausgaben

Ist die Veröffentlichung der Hochschulschrift in einem Verlag erfolgt, muss die geforderte Anzahl an Exemplaren der Verlagsausgabe (Buchhandelsausgabe) als Pflichtexemplare abgeliefert werden. 

Das Impressum der Publikation muss einen Vermerk enthalten, der diese als Hochschulschrift der Universität Potsdam ausweist. Anzugeben ist die Art der Hochschulschrift, die verleihende Institution und das Jahr, in dem der akademische Grad verliehen wurde.

Beispiele:

  • Dissertation, Universität Potsdam, 2026 

  • Habilitationsschrift, Universität Potsdam, 2026

Bei Titeländerungen ist ein Vermerk entsprechend der folgenden Beispiele zu setzen:

  • Dissertation, Universität Potsdam, 2026

    Dissertation erschienen unter dem Titel: Professionalisierung und Vergleichgültigung. Ein identitätskritischer Ansatz in der Fachdidaktik Pflege

  • Habilitationsschrift, Universität Potsdam, 2026

    Habilitationsschrift erschienen unter dem Titel: Ernährungsphysiologische Besonderheiten der Steinlaus. Eine Feldstudie im Baugewerbe

Kumulative (publikationsbasierte) Dissertationen und Habilitationsschriften

Vor der Onlineveröffentlichung von kumulativen Dissertationen und Habilitationsschriften auf dem Publikationsserver müssen die Zweitveröffentlichungsrechte geklärt werden. Informationen hierzu sind unter Zweitveröffentlichung und Autor*innenrechte zu finden. Auf der Webseite Open policy finder können die jeweiligen Lizenzbestimmungen und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen der Verlage recherchiert werden.

Sofern die Erstveröffentlichung unter einer offenen Creative-Commons-Lizenz erfolgte, ist eine Zweitveröffentlichung möglich.

Sollten keine Rechte für eine Zweitveröffentlichung vorliegen, ist nur eine Abgabe als Printveröffentlichung möglich.