Veröffentlichungspflicht von Hochschulschriften
Dissertationen und Habilitationsschriften
Die Promotions- und die Habilitationsordnungen der Fakultäten der Universität Potsdam fordern die Veröffentlichung der Hochschulschrift und ggf. Abgabe von Pflichtexemplaren.
Die Hochschulschrift kann online auf dem Publikationsserver der Universität veröffentlicht oder gedruckt abgeliefert werden. Anzahl und Form der Pflichtexemplare richten sich dabei nach den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung der Titel verleihenden Fakultät und der gewählten Veröffentlichungsart.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die allgemeinen und spezifischen Anforderungen, bevor Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit in den Druck geben. Beachten Sie für die Einhaltung der Fristen, dass die Bearbeitung Ihrer Hochschulschrift bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.
Abgabe von Pflichtexemplaren
| Kontakt verlaguuni-potsdampde | Postanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Dezernat Forschungs- und Publikationsunterstützung Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam | Hausanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Campus II - Golm, Haus 18 - IKMZ Raum 1.23 Karl-Liebknecht-Str. 24 - 25 14476 Potsdam |
| Ansprechpersonen Onlineveröffentlichungen Felix Will Theresa Sprotte | Ansprechperson Printveröffentlichungen Kerstin Münnich | Öffnungszeiten Montag 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:30 bis 15:30 Uhr. |