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Veröffentlichungspflicht von Hochschulschriften


Foto: pxhere.com

Dissertationen und Habilitationsschriften 

Die Promotions- und die Habilitationsordnungen der Fakultäten der Universität Potsdam fordern die Veröffentlichung der Hochschulschrift und ggf. Abgabe von Pflichtexemplaren.

Die Hochschulschrift kann online auf dem Publikationsserver der Universität veröffentlicht oder gedruckt abgeliefert werden. Anzahl und Form der Pflichtexemplare richten sich dabei nach den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung der Titel verleihenden Fakultät und der gewählten Veröffentlichungsart.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die allgemeinen und spezifischen Anforderungen, bevor Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit in den Druck geben. Beachten Sie für die Einhaltung der Fristen, dass die Bearbeitung Ihrer Hochschulschrift bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.


Allgemeine Anforderungen Pflichtexemplare

Allgemeine Anforderungen Pflichtexemplare

Onlineveröffentlichungen

Spezifische Anforderungen Onlineveröffentlichungen

Printveröffentlichungen

Spezifische Anforderungen Printveröffentlichungen


Abgabe von Pflichtexemplaren

Kontakt
verlaguni-potsdamde
Postanschrift
Universitätsbibliothek Potsdam
Dezernat Forschungs- und Publikationsunterstützung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Hausanschrift
Universitätsbibliothek Potsdam
Campus II - Golm, Haus 18 - IKMZ
Raum 1.23
Karl-Liebknecht-Str. 24 - 25
14476 Potsdam
Ansprechpersonen Onlineveröffentlichungen
Felix Will
Theresa Sprotte
Ansprechperson Printveröffentlichungen
Kerstin Münnich
Öffnungszeiten
Montag 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:30 bis 15:30 Uhr.