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Bitte beachten Sie das Urheberrecht!


Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchersschutz.

Kopien oder Scans dürfen nur im engen Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts (insbesondere § 53 und § 60 UrhG) angefertigt und verwendet werden. Vervielfältigungen dürfen danach nur zum privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch angefertigt werden; sie dürfen keinen gewerblichen Zwecken dienen. Es dürfen nur kleine Teile eines Werkes oder einzelne Beiträge vervielfältigt werden. Insbesondere dürfen die Vervielfältigungen nicht weiterverbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchersschutz.

Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UhrhG) selbst verantwortlich und bei Missbrauch haftbar.