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Pflichtexemplare von Hochschulschriften einreichen


Printexemplare und Tablett
Foto: pixabay

Dissertationen und Habilitationsschriften

Die Promotionsordnungen der Universität Potsdam und die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam fordern die Veröffentlichung der Hochschulsschrift und zusätzlich die Abgabe von gedruckten Pflichtexemplaren in der Universitätsbibliothek.

Die Veröffentlichung kann online auf dem Publikationsserver der Universität oder gedruckt erfolgen. Anzahl und Form der Pflichtexemplare richten sich dabei nach den Vorgaben der einzelnen Fakultäten und der gewählten Veröffentlichungsart.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die allgemeinen und spezifischen Anforderungen, bevor Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit anfertigen.

Printexemplare und Tablett
Foto: pixabay


Abgabe von Pflichtexemplaren

Kontakt
verlaguni-potsdamde
Postanschrift
Universitätsbibliothek Potsdam
Dezernat Forschungs- und Publikationsunterstützung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Hausanschrift
Universitätsbibliothek Potsdam
Campus II - Golm, Haus 18 - IKMZ
Raum 1.23
Karl-Liebknecht-Str. 24 - 25
14476 Potsdam
Ansprechpersonen Onlineveröffentlichungen
Felix Will
Ansprechperson Printveröffentlichungen
Kerstin Münnich
Öffnungszeiten
Montag 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:30 bis 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie: Melden Sie nach Abgabe der Pflichtexemplare bitte Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift in der Universitätsbibliographie an.