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Open Access Publikationsfonds - Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung?


Die Universität Potsdam unterstützt ihre Forschenden mit einem Publikationsfonds bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open-Access-Zeitschriften.

Die bereitgestellten Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Universität Potsdam sollen es Universitätsangehörigen ermöglichen, ihre wissenschaftlichen Artikel in Open-Access-Zeitschriften zu veröffentlichen und damit Forschenden sowie der Öffentlichkeit weltweit zugänglich zu machen. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, ist nach entsprechender Antragstellung eine Finanzierung der anfallenden Publikationsgebühren (APC) bis zu einer Höhe von 2000 € über den Publikationsfonds möglich. Auf dem Publikationsserver publish.UP finden Sie eine Liste der bisher durch den Publikationsfonds geförderten Artikel.

Was wird gefördert?
Publikationsgebühren für die Erstveröffentlichung von Zeitschriftenartikeln

An wen richtet sich das Angebot?
Mitglieder und Angehörige der Universität Potsdam

Kontakt
E-Mail: publikationsfondsuni-potsdamde


Förderkriterien

Von Seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Universität Potsdam gelten folgende Kriterien zur Finanzierung von wissenschaftlichen Artikeln aus dem Open-Access-Publikationsfonds:

  • Antragstellende müssen Mitglied der Universität Potsdam und für die Finanzierung des Artikels entweder als „submitting author“ oder als „corresponding author“ verantwortlich sein. Die Affiliation mit der Universität Potsdam muss im Artikel sichtbar sein. Es sind die Hinweise zur Angabe der Affiliation zu beachten.
  • Die gewählte Zeitschrift publiziert alle Artikel sofort nach Erscheinen open access. Weiterhin erfüllt die Zeitschrift die für das jeweilige Fach geltenden wissenschaftlichen Qualitätskriterien, wie sie zum Beispiel auch im DOAJ dokumentiert sind. Ausgeschlossen von der Förderung sind Open-Access-Optionen für einzelne Beiträge in subskriptionspflichtigen Zeitschriften.
  • Geförderte Artikel müssen unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer vergleichbaren offenen Lizenz erscheinen.
  • Es werden nur Kosten bis zu 2.000 € (Netto) pro Artikel für sogenannte Article Processing Charges (APCs) gefördert. Teilfinanzierungen sind möglich, wobei schon im Antrag verbindlich angegeben werden muss, aus welchen Mitteln der Restbetrag finanziert wird (Angaben hierzu bitte im Bemerkungsfeld eintragen).
  • Artikel können nicht gefördert werden, wenn es möglich ist, die Publikationskosten aus dazu eingeworbenen Drittmitteln (Publikationsmittel) zu finanzieren.
  • Der Artikel muss einen Hinweis auf die DFG-Förderung (sogenanntes „Funding Acknowledgement“) in folgender Form enthalten:
    Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummer 491466077
    oder in englischsprachigen Artikeln:
    Funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer 491466077
  • Der geförderte Artikel erscheint im laufenden Förderjahr.

Informationen zu weiteren finanziellen Förderangeboten wie der Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg oder die Publikationskostenunterstützung der PoGS der Universität Potsdam, sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.